
Was versteht man unter einer 24 Stunden Betreuung?
Eine 24 Stunden Betreuung umfasst die Betreuung einer betreuungsbedürftigen Person durch permanente Anwesenheit wobei die pflegerischen Tätigkeiten nicht mehr als 49 Prozent betragen dürfen. Das heißt, dass neben der Grundpflege auch typische hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Waschen, Kochen oder Putzen als auch gesellschaftsbegleitende Tätigkeiten übernommen werden. Die genauen Leistungen können sie unter 24h Betreuung.
Wie kommt der Betreuungsvertrag zustande?
Bei Interesse melden Sie sich bei der bss Betreuung. Zusammen wird der Betreuungsbedarf abgeklärt und anhand dieser Analyse eine geeignete Betreuungskraft mit den gewünschten Deutschkenntnissen gesucht. Befinden Sie die Ihnen vorgestellte Betreuungskraft als geeignet, bekommen Sie einen Betreuungsvertrag in zweifacher Ausführung, wobei Sie einen Vertrag unterschrieben von dem ausländischen Kooperationspartner erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Ablauf.
Wie lange dauert es, bis die Betreuungskraft mit ihrem Einsatz beginnen kann?
Bei dringenden Notfällen ist die Betreuungskraft innerhalb von drei bis fünf Tagen einsatzfähig. Beachten Sie allerdings, dass dabei eventuell nicht Ihr Wunschkandidat zur Verfügung steht. Bei sorgfältiger Suche und Planung dauert es zwischen 7 bis 14 Tage bis zum Arbeitsbeginn bei Ihnen zuhause.
Wie lange bleibt die Betreuungskraft vor Ort?
In der Regel bleiben die Betreuungskräfte zwischen ein bis drei Monate. Danach kommt eine zweite Betreuungskraft zum Wechsel. Dieser Wechsel findet automatisch statt und Sie müssen sich nicht darum kümmern. Bei optimalen Bedingungen bilden diese zwei Betreuungskräfte ein Zweierteam. Mehr Informationen finden Sie unter Ablauf.
Was passiert bei Unzufriedenheit oder Krankheit der Betreuungskraft?
Wo Menschen aufeinander treffen, kann es auch zu Konflikten kommen. Trotz einer noch so sorgfältigen Auswahl der Betreuungskräfte kann es passieren, dass der Sympathiefunke nicht überspringt. Sollte dies der Fall sein wenden Sie sich an die bss Betreuung damit so schnell wie möglich gemeinsam nach einem Ersatz hierfür gesucht wird.
Ebenso kann es passieren, dass eine fest eingeplante Betreuungskraft wegen Krankheit ausfällt. Auch vor ihrer Anreise. Dann werden Sie rechtzeitig darüber informiert damit Sie sich darauf einstellen können. Die bss Betreuung rät dabei immer, sich rechtzeitig bei einem ortsansässigen Pflegedienst über die Möglichkeit der Verhinderungspflege zu informieren falls Sie als Angehörige nicht selbst kurzfristig für die Betreuungskraft einspringen können bis die Ersatzkraft bei Ihnen in Deutschland ist.
Die bss Betreuung lässt Sie natürlich in dieser Situation nicht allein und hilft Ihnen soweit möglich bei den Möglichkeiten der Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung.
Welche Voraussetzungen müssen vor Ort für die Betreuungskraft erfüllt sein?
Ihre Betreuungskraft kümmert sich liebevoll rund um die Uhr um Ihre Lieben und Angehörigen. Sorgen Sie auch dafür, dass sich die Betreuungskraft auch wohl fühlt. Wichtigste Voraussetzung ist dabei neben den normalen zwischenmenschlichen Umgang ein Rückzugsort für die Betreuungskraft. Ein eigenes Zimmer mit Bett, Schrank und Tisch sowie die Mitbenutzung des Bades sind das Mindeste. Bei Möglichkeit freuen sich die Betreuungskräfte über einen vorhandenen Internetanschluss, damit sie mit ihren Familien zuhause in Kontakt bleiben können.
Auch sollten Sie den Betreuungskräften genügend Freizeit geben. Mindestens zwei Stunden am Tag sowie eine ausreichende Nachtruhe. Niemand kann 24 Stunden durcharbeiten.
Je angenehmer das Arbeitsumfeld ist umso liebevoller und motivierter arbeiten die Betreuungskräfte.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Sie sind nicht dauerhaft an einem Betreuungsvertrag gebunden. Sie können jederzeit den Betreuungsvertrag innerhalb von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
Können die Betreuungskräfte zusätzliche Aufgaben übernehmen?
Die Betreuungskräfte sind ausschließlich ihrem Arbeitgeber im Ausland weisungsgebunden und somit bestimmen sich die Tätigkeiten aus dem Betreuungsvertrag.
Was passiert an Feiertagen wie Weihnachten oder Ostern?
Selbstverständlich gilt auch über die Feiertage der Betreuungsvertrag und die Betreuung ist sichergestellt. Allerdings müssen Sie mit einem erhöhten Zuschlag für diese besonderen Feiertage rechnen, die genau im Dienstleistungsvertrag festgelegt sind.
Welche monatlichen Kosten entstehen bei der 24 Stunden Betreuung?
Die Betreuungskosen sind pauschal nicht festlegbar, da sie von den individuellen Betreuungsfällen abhängig sind. Neben den Betreuungskosten fallen Kosten für die An- und Abfahrt der Betreuungskräfte an. Eine genauere Kostenaufstellung sowie ein Rechenbeispiel finden sie auf der Seite Kosten der 24h Betreuung.
Werden die Kosten für die 24 Stunden Betreuung von der Krankenkasse übernommen?
Im Gegensatz zu der Inanspruchnahme eines bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassenen Pflegedienstes übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Betreuungsdienstleistung nicht und müssen somit als private Dienstleistung auch privat getragen werden.
Je nach Einstufung in den Pflegestufen haben Sie allerdings Anspruch auf ein Pflegegeld zwischen 123 € bis 728 €. Daneben haben Sie bei Bedarf Anspruch auf das Verhinderungspflegegeld in Höhe von 2418 € inklusive der Zulage für die Kurzzeitpflege über die Kurzzeitpflege. Genauere Informationen bezüglich der Leistungen der Krankenkasse und Pflegekasse können sie den Leistungen der Pflegekassen entnehmen.
Ist die 24 Stunden Betreuung wirklich günstiger als ein stationärer Aufenthalt?
Je nach Pflegestufe haben Sie einen Leistungsanspruch zwischen 1064 und 1612 € bei einen stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim. Liegen die Heimkosten über diesen Betrag, müssen Sie den Restbetrag privat begleichen.
Im Durchschnitt liegt der Tagessatz für eine Heimunterkunft in einem Doppelzimmer bei Pflegestufe II ca. bei 105 €, für ein Einzelzimmer bei 109 €. Bei 30 Tagen macht das einen Monatsbetrag von 3150 € bzw. 3240 €. Nach Abzug des Leistungsanspruches für vollstationäre Pflege von 1330 € bleibt Ihnen ein Restbetrag von 1820 € bzw. 1910 € für ein Einzelzimmer, der privat zu leisten ist. Somit liegt die Heimunterbringung um einiges über die private Zuzahlung bei einer 24 Stunden Betreuung zuhause und darüber hinaus können Ihre Angehörigen in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben und müssen nicht in eine fremde und enge Umgebung ziehen.
