Die Leistungen der häuslichen Pflege können in der Steuererklärung  gemäß §35a EStG bis zu 4.000€ jährlich als Pflegeaufwand im Sinne haushaltsnaher Dienstleistungen unabhängig vom Erhalt des Pflegegeldes geltend gemacht werden.

Folgende Voraussetzungen gelten:

  • Man muss als Angehörige/r der pflegebedürftigen Person die Pflegeleistung beauftragen und die Kosten begleichen.
  • Die Pflegeleistungen müssen im Haushalt des Auftraggebers oder der pflegebedürftigen Person erbracht werden.
  • Falls ein Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch genommen wird, können die haushaltsnahen Dienst- und Pflegeleistungen nicht mehr abgesetzt werden.


Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 20.000€ in der Steuererklärung angegeben werden.  20% davon sind abzugsfähig in oben genannter Höhe von maximal 4000 €.

Anstatt als haushaltsnahe Dienstleistungen können die Pflegedienstleistungen auch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dabei besteht keine Obergrenze der Anrechnung von 20000 €, allerdings bleibt aber eine zumutbare Belastung als Selbstbehalt bestehen, welche wiederum bis zu 4000 € als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden kann.

Weitere zweckgebundene Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegesachleistungen durch Pflegedienste können nicht noch einmal steuerlich geltend gemacht werden.

Die Steuererleichterung kann monatlich in Höhe von 333 € angerechnet werden.

Genaueres erfahren Sie von Ihrem Steuerberater!

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.bmg.bund.de.

Die Leistungen der Pflegekassen werden in Abhängigkeit der bewilligten Pflegestufe bestimmt.

Das Pflegegeld

Je höher die bewilligte Pflegestufe ist, umso mehr Anspruch auf Pflegegeld haben Sie.

Werden Ihre Angehörigen von Betreuungskräften zuhause gepflegt und haben Ihre Angehörigen eine Pflegestufe, so bekommen sie hierfür die Leistungen des Pflegegeldes.

 

Monatliche Zuwendungen des Pflegegeldes

Pflegestufe

2016

Pflegestufe 0 (mit Demenz = EA)

123 €

Pflegestufe I

244 €

Pflegestufe I (mit Demenz)

316 €

Pflegestufe II

458 €

Pflegestufe II (mit Demenz)

545 €

Pflegestufe III

728 

Die Pflegesachleistung

Im Falle der Pflege durch einen deutschen Pflegedienst ändert sich der Anspruch weg vom Pflegegeld hin zur Pflegesachleistung, da nun die Pflege nicht mehr von einem Angehörigen sondern durch den Pflegedienst ausgeführt wird. Hierbei sind die Leistungen der Pflegekassen höher, allerdings relativiert sich das durch die Kostenvorgaben der Pflegedienste. Sie müssen auch berücksichtigen, dass die Pflegedienste nicht 24 Stunden vor Ort sind. Leistungen der Pflegedienste, die über die Pflegesachleistung gehen, müssen Sie privat zuzahlen. Die Verrechnung erfolgt hierbei direkt zwischen den Pflegekassen und den bei ihnen zugelassenen deutschen Pflegediensten.

Monatliche Zuwendungen der Pflegesachleistung

Pflegestufe

2016

Pflegestufe 0 (mit Demenz = EA)

    -

Pflegestufe I

  468 €

Pflegestufe I (mit Demenz)

  689 €

Pflegestufe II

1144 €

Pflegestufe II (mit Demenz)

1298 €

Pflegestufe III

1612 € 

Die Höhe beider Leistungen, Pflegegeld oder Pflegesachleistung, richtet sich nach der Einstufung in den Pflegestufen sowie der Anerkennung einer eingeschränkten Alltagskompetenz.

Das Verhinderungspflegegeld

Verhinderungspflege ist für Situationen gedacht, in welche die Pflegenden wegen Krankheit, Rehamaßnahmen oder Kinobesuche keine Zeit für die Pflege haben. Es müssen nicht zwingend Gründe angegeben werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

  • Es muss eine Pflegestufe mit mind. 0 + EA vorliegen.
  • Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird mit der Festsetzung der Pflegestufe gleichgesetzt.
  • Bei Betreuung ausschließlich durch einen Pflegedienst wird kein Verhinderungspflegegeld geleistet.

Die Verhinderungspflege kann monatlich in Höhe von 134 € angerechnet werden.

Darüber hinaus können 50% des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Damit steigt die jährliche Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 €.

Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass im Monat der Verhinderungspflege die Hälfte des Pflegegelds weiterhin gezahlt wird.  Voraussetzung für das Verhinderungspflegegeld ist, dass Sie den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.

Verhinderungspflege (jährliche Zuwendung)

Pflegestufe                                                        

2016

Pflegestufe 0 (mit Demenz = EA)

1612 €

Pflegestufe I, II, III (mit/ohne Demenz)

1612 €

 

Unterschied Leistungen der Pflegekasse und der Krankenkasse

Auch wenn Sie die Leistungen der Pflegekasse voll in Anspruch nehmen, können Sie dennoch weiterhin Ihren gewohnten Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Allerdings brauchen sie diesen nicht mehr für die Grundpflege, da diese nun von der 24 Stunden Betreuungskraft übernommen wird.

Alle anderen Leistungen der Behandlungspflege wie Medikamentenabgabe, Insulinspritzen oder Verbände legen können Sie weiterhin durch den Pflegedienst über die Krankenkasse durchführen lassen.

Die Leistungen der Pflegekassen sind getrennt von den Leistungen der Pflegekasse.

Sie können natürlich beide Leistungen als sogenannte Kombileistungen in Anspruch nehmen. Dies macht allerdings nur Sinn wenn Sie die Versorgung durch einen Pflegedienst sowohl bei der Grund- als auch der Behandlungspflege zusammen durchführen lassen.

Die bss Betreuung berät Sie selbstverständlich gerne inwieweit Sie welche Leistungen in Anspruch nehmen können!

Inhaber und inhaltlich verantwortlich:

Späth Philipp

Johann-Sebastian-Bach-Straße 33

92637 Weiden

Anschrift:

bss Betreuung

Betreuungsservice Späth

Johann-Sebastian-Bach-Straße 33

92637 Weiden

Sprechzeiten:

nach Vereinbarung

Kontakt:

Tel.:    0961 / 63468570

Fax.:   0961 / 63468370

Mobil:             0151 / 54191406

Web:   www.bss-betreuung.de

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Umsatzsteuernummer:

255 / 275 / 20625

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Auf Grundlage der im Fragebogen getätigten Angaben erstellen wir ein auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenes unverbindliches Angebot.

Die umfangreiche Beratung, Ausfüllen des Fragebogens sowie die Erstellung Ihres persönlichen Angebotes der 24 Stunden Betreuung ist für Sie völlig kostenlos.

Die Gesamtkosten der 24 Stunden Betreuung richten sich nach der Höhe des Betreuungsaufwandes und den geforderten Deutschkenntnissen.

Auch spielt es eine Rolle, ob die Betreuungskraft für eine oder mehrere Personen im Haushalt sorgen soll.

Die genauen Kosten können vorab nicht festgelegt werden, da Sie erst anhand des Betreuungsbedarfes errechnet werden können. Sie liegen aber je nach Betreuungsaufwand und Pflegestufe ca. zwischen 1700 und 2300 Euro.

Zu den Betreuungskosten kommen noch die Kosten für die An- und Abreise der Betreuungskräfte.

Die Betreuungskosten werden direkt an dem ausländischen Kooperationspartner per Überweisung bezahlt. Dafür erhalten Sie schriftlich eine ausgewiesene Rechnung.

Die möglichen Leistungen der Pflegekasse erhalten Sie direkt von der Pflegekasse. Diese werden nicht mit dem Dienstleister verrechnet.

Aufgrund der privaten Pflege zuhause haben sie Anspruch auf mögliche Leistungen der Pflegekassen (Hyperlink) wie Pflegegeld oder Verhinderungspflegegeld.

Auch sind unter bestimmten Voraussetzungen Steuervorteile möglich.

Monatliche Gesamtkosten und mögliche Zuschüsse

Betreuungskosten

(abhängig vom Betreuungsaufwand, Deutsch- kenntnissen und Personen)

-      Pflegegeld (Pflegestufe 0-III)

-      Verhinderungspflegegeld

-      mögliche Steuervorteile

Ein Beispiel einer möglichen 24 Stunden Betreuung soll Ihnen die Kosten besser verdeutlichen.

Angenommen wird eine pflegebedürftige Person mit Pflegestufe II mit eingeschränkter
Alltagskompetenz, sprich Demenz. 

Monatliche Gesamtkosten bei Pflegestufe II mit
eingeschränkter Alltagskompetenz

 

Betreuungskosten

       1950,00 €

-      Pflegegeld

-      458,00 €

-      Verhinderungspflegegeld

-      201,50 €

-      mögliche Steuervorteile

-      333,00 €

Effektive mtl. Gesamtkosten

1290,00 €

-      mögliche Steuervorteile

-      333,00 €

Gesamtkosten nach Steuer

957,00 €

Sie können die Rechnungen für Ihre Betreuungskraft von der Steuer absetzen!


Was versteht man unter einer 24 Stunden Betreuung?

Eine 24 Stunden Betreuung umfasst die Betreuung einer betreuungsbedürftigen Person durch permanente Anwesenheit wobei die pflegerischen Tätigkeiten nicht mehr als 49 Prozent betragen dürfen. Das heißt, dass neben der Grundpflege auch typische hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Waschen, Kochen oder Putzen als auch gesellschaftsbegleitende Tätigkeiten übernommen werden. Die genauen Leistungen können sie unter 24h Betreuung.

Wie kommt der Betreuungsvertrag zustande?

Bei Interesse melden Sie sich bei der bss Betreuung. Zusammen wird der Betreuungsbedarf abgeklärt und anhand dieser Analyse eine geeignete Betreuungskraft mit den gewünschten Deutschkenntnissen gesucht. Befinden Sie die Ihnen vorgestellte Betreuungskraft als geeignet, bekommen Sie einen Betreuungsvertrag in zweifacher Ausführung, wobei Sie einen Vertrag unterschrieben von dem ausländischen Kooperationspartner erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Ablauf.

Wie lange dauert es, bis die Betreuungskraft mit ihrem Einsatz beginnen kann?

Bei dringenden Notfällen ist die Betreuungskraft innerhalb von drei bis fünf Tagen einsatzfähig. Beachten Sie allerdings, dass dabei eventuell nicht Ihr Wunschkandidat zur Verfügung steht. Bei sorgfältiger Suche und Planung dauert es zwischen 7 bis 14 Tage bis zum Arbeitsbeginn bei Ihnen zuhause.

Wie lange bleibt die Betreuungskraft vor Ort?

In der Regel bleiben die Betreuungskräfte zwischen ein bis drei Monate. Danach kommt eine zweite Betreuungskraft zum Wechsel. Dieser Wechsel findet automatisch statt und Sie müssen sich nicht darum kümmern. Bei optimalen Bedingungen bilden diese zwei Betreuungskräfte ein Zweierteam. Mehr Informationen finden Sie unter Ablauf.

Was passiert bei Unzufriedenheit oder Krankheit der Betreuungskraft?

Wo Menschen aufeinander treffen, kann es auch zu Konflikten kommen. Trotz einer noch so sorgfältigen Auswahl der Betreuungskräfte kann es passieren, dass der Sympathiefunke nicht überspringt. Sollte dies der Fall sein wenden Sie sich an die bss Betreuung damit so schnell wie möglich gemeinsam nach einem Ersatz hierfür gesucht wird.

Ebenso kann es passieren, dass eine fest eingeplante Betreuungskraft wegen Krankheit ausfällt. Auch vor ihrer Anreise. Dann werden Sie rechtzeitig darüber informiert damit Sie sich darauf einstellen können. Die bss Betreuung rät dabei immer, sich rechtzeitig bei einem ortsansässigen Pflegedienst über die Möglichkeit der Verhinderungspflege zu informieren falls Sie als Angehörige nicht selbst kurzfristig für die Betreuungskraft einspringen können bis die Ersatzkraft bei Ihnen in Deutschland ist.

Die bss Betreuung lässt Sie natürlich in dieser Situation nicht allein und hilft Ihnen soweit möglich bei den Möglichkeiten der Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung.

Welche Voraussetzungen müssen vor Ort für die Betreuungskraft erfüllt sein?

Ihre Betreuungskraft kümmert sich liebevoll rund um die Uhr um Ihre Lieben und Angehörigen. Sorgen Sie auch dafür, dass sich die Betreuungskraft auch wohl fühlt. Wichtigste Voraussetzung ist dabei neben den normalen zwischenmenschlichen Umgang ein Rückzugsort für die Betreuungskraft. Ein eigenes Zimmer mit Bett, Schrank und Tisch sowie die Mitbenutzung des Bades sind das Mindeste. Bei Möglichkeit freuen sich die Betreuungskräfte über einen vorhandenen Internetanschluss, damit sie mit ihren Familien zuhause in Kontakt bleiben können.

Auch sollten Sie den Betreuungskräften genügend Freizeit geben. Mindestens zwei Stunden am Tag sowie eine ausreichende Nachtruhe. Niemand kann 24 Stunden durcharbeiten.

Je angenehmer das Arbeitsumfeld ist umso liebevoller und motivierter arbeiten die Betreuungskräfte.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Sie sind nicht dauerhaft an einem Betreuungsvertrag gebunden. Sie können jederzeit den Betreuungsvertrag innerhalb von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.

Können die Betreuungskräfte zusätzliche Aufgaben übernehmen?

Die Betreuungskräfte sind ausschließlich ihrem Arbeitgeber im Ausland weisungsgebunden und somit bestimmen sich die Tätigkeiten aus dem Betreuungsvertrag.

Was passiert an Feiertagen wie Weihnachten oder Ostern?

Selbstverständlich gilt auch über die Feiertage der Betreuungsvertrag und die Betreuung ist sichergestellt. Allerdings müssen Sie mit einem erhöhten Zuschlag für diese besonderen Feiertage rechnen, die genau im Dienstleistungsvertrag festgelegt sind.

Welche monatlichen Kosten entstehen bei der 24 Stunden Betreuung?

Die Betreuungskosen sind pauschal nicht festlegbar, da sie von den individuellen Betreuungsfällen abhängig sind. Neben den Betreuungskosten fallen Kosten für die An- und Abfahrt der Betreuungskräfte an. Eine genauere Kostenaufstellung sowie ein Rechenbeispiel finden sie auf der Seite Kosten der 24h Betreuung.

Werden die Kosten für die 24 Stunden Betreuung von der Krankenkasse übernommen?

Im Gegensatz zu der Inanspruchnahme eines bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassenen Pflegedienstes übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Betreuungsdienstleistung nicht und müssen somit als private Dienstleistung auch privat getragen werden.

Je nach Einstufung in den Pflegestufen haben Sie allerdings Anspruch auf ein Pflegegeld zwischen 123 € bis 728 €. Daneben haben Sie bei Bedarf Anspruch auf das Verhinderungspflegegeld in Höhe von 2418 € inklusive der Zulage für die Kurzzeitpflege über die Kurzzeitpflege. Genauere Informationen bezüglich der Leistungen der Krankenkasse und Pflegekasse können sie den Leistungen der Pflegekassen entnehmen.

Ist die 24 Stunden Betreuung wirklich günstiger als ein stationärer Aufenthalt?

Je nach Pflegestufe haben Sie einen Leistungsanspruch zwischen 1064 und 1612 € bei einen stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim. Liegen die Heimkosten über diesen Betrag, müssen Sie den Restbetrag privat begleichen.

Im Durchschnitt liegt der Tagessatz für eine Heimunterkunft in einem Doppelzimmer bei Pflegestufe II ca. bei 105 €, für ein Einzelzimmer bei 109 €. Bei 30 Tagen macht das einen Monatsbetrag von 3150 € bzw. 3240 €. Nach Abzug des Leistungsanspruches für vollstationäre Pflege von 1330 € bleibt Ihnen ein Restbetrag von 1820 € bzw. 1910 € für ein Einzelzimmer, der privat zu leisten ist.  Somit liegt die Heimunterbringung um einiges über die private Zuzahlung bei einer 24 Stunden Betreuung zuhause und darüber hinaus können Ihre Angehörigen in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben und müssen nicht in eine fremde und enge Umgebung ziehen.